Die üble Fratze falsch verstandener Meinungsfreiheit in österreichischen Medien
Vorweg, es geht in diesem Artikel um den Kommentar von Herbert Schaller, Anwalt und Strafverteidiger von David Irving.
David Irving wurde am 11. November 2005 im Zuge einer Verkehrskontrolle wegen eines aufrechten Haftbefehls aus dem Jahre 1989 verhaftet. Die Anklage lautete auf die Leugnung der Existenz von Gaskammern in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern des "Dritten Reiches".
Irving wurde laut des Verbotsgesetzes 1947 in der Fassung der Verbotsgesetzesnovelle 1992 zu 3 Jahren Haft verurteilt, woraus er nach einem Jahr Haftverbüßung entlassen wurde, der Rest der Haftzeit wurde von Richter Ernest Maurer zur Bewährung ausgesetzt. Irving wurde sogleich nach England abgeschoben und mit einem unbefristeten Einreiseverbot nach Österreich belegt.
Interessant zu erwähnen ist, dass diesem Richter eine ideologische Nähe zur FPÖ nachzuweisen ist, soviel dazu.
Jetzt zum Kern meines Artikels, es dreht sich um den Gastkommentar von Irvings Strafverteidiger Herbert Schaller, der übrigens auch schon Andreas Thierry, einen amtsbekannten österr. Neonazi verteidigt hat.
Besonders unappetitlich ist, dass dieser Kommentar in der Wiener Zeitung erschien, denn der Herausgeber derselbigen ist die Republik Österreich, Ballhausplatz 2 ,1010 Wien. Also das Organ der jeweilig amtierenden Regierung. Verantwortlicher Chefredakteur Dr. Andreas Unterberger.
Herbert Schaller beruft sich auf drei unverzichtbare Grundsätze des "abendländischen Strafrechts", nämlich erstens auch immer die andere Seite zu hören, was Irving natürlich auch tat als er Überlebende des NS Rassenwahns der Lüge bezichtigte.
Zweitens dürfe man die sachliche/freie Meinungsäußerung zwar bekämpfen, aber nicht strafrechtlich verfolgen. Hier liegt das Problem nur darin, dass Geschichtsverfälschung nicht als Meinung sondern als schlichte Lüge zu bewerten ist. Es ist keine Meinung den Holocaust zu leugnen. Übrigens sei hier angemerkt, dass der Begriff Holocaust ein eher unbrauchbarer ist, denn Holocaust bedeutet direkt übersetzt nichts anderes als Brandopfer, der Begriff Shoa ist angebrachter, den er bezeichnet dezidiert die systematische und rassistisch motivierte Ermordung von Millionen von Juden, im übrigen wird er auch von der jüdischen Kultusgemeinde gebraucht, weswegen ich dies auch tun werde.
Meinungsfreiheit ist nur dann umfassend möglich, wenn verhindert wird, das manche mit Berufung auf eben diese Meinungsfreiheit, Ideologien vertreten, deren Ziel es ist, eben diese abzuschaffen, was in diesem Kontext unweigerlich zum Nationalsozialismus führt.
Und drittens müssen Richter frei, unabhängig, nur ihrer Aktenkenntnis und Rechtsmeinung verpflichtet, urteilen können. Sollen sie auch, nur wage ich zu bezweifeln, dass dies auch Richter Maurer getan hat, als er einen Lügner und Antisemiten gegen Bewährung auf freien Fuß gesetzt hat.
Weiters faselt er, dass sich der OGH bei der Bestätigung und somit rechtskräftigwerdung des Urteils, politisch erwünscht verhalten habe.
Doch von einem politischen Urteil kann aufgrund oben genannter Gründe gar keine Rede sein.
Nur zur Veranschaulichung der Irving´schen Geschichtsauffassung ein Zitat desselbigen, seiner Hompage entnommen:
"Cigarettes are worse than the Holocaust" (Shoa)
Dann hätte ich noch einen Kinderreim anzubieten, den er seiner Tochter ins Stammbuch geschriebeb hat:
I am a baby Aryan (arisch)
not jewish or secterian
I have no plans to marry an
ape or Rastafarian
Diese Liste ließe sich beliebig fortführen, was ich aber aus Gründen meiner eigenen Seelenhygiene unterlassen werde, denn Dinge solcher Art machen mich betroffen, traurig und wütend.
Wehret den Anfängen, damit verabschiede ich mich für heute.
Grüße Haune
David Irving wurde am 11. November 2005 im Zuge einer Verkehrskontrolle wegen eines aufrechten Haftbefehls aus dem Jahre 1989 verhaftet. Die Anklage lautete auf die Leugnung der Existenz von Gaskammern in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern des "Dritten Reiches".
Irving wurde laut des Verbotsgesetzes 1947 in der Fassung der Verbotsgesetzesnovelle 1992 zu 3 Jahren Haft verurteilt, woraus er nach einem Jahr Haftverbüßung entlassen wurde, der Rest der Haftzeit wurde von Richter Ernest Maurer zur Bewährung ausgesetzt. Irving wurde sogleich nach England abgeschoben und mit einem unbefristeten Einreiseverbot nach Österreich belegt.
Interessant zu erwähnen ist, dass diesem Richter eine ideologische Nähe zur FPÖ nachzuweisen ist, soviel dazu.
Jetzt zum Kern meines Artikels, es dreht sich um den Gastkommentar von Irvings Strafverteidiger Herbert Schaller, der übrigens auch schon Andreas Thierry, einen amtsbekannten österr. Neonazi verteidigt hat.
Besonders unappetitlich ist, dass dieser Kommentar in der Wiener Zeitung erschien, denn der Herausgeber derselbigen ist die Republik Österreich, Ballhausplatz 2 ,1010 Wien. Also das Organ der jeweilig amtierenden Regierung. Verantwortlicher Chefredakteur Dr. Andreas Unterberger.
Herbert Schaller beruft sich auf drei unverzichtbare Grundsätze des "abendländischen Strafrechts", nämlich erstens auch immer die andere Seite zu hören, was Irving natürlich auch tat als er Überlebende des NS Rassenwahns der Lüge bezichtigte.
Zweitens dürfe man die sachliche/freie Meinungsäußerung zwar bekämpfen, aber nicht strafrechtlich verfolgen. Hier liegt das Problem nur darin, dass Geschichtsverfälschung nicht als Meinung sondern als schlichte Lüge zu bewerten ist. Es ist keine Meinung den Holocaust zu leugnen. Übrigens sei hier angemerkt, dass der Begriff Holocaust ein eher unbrauchbarer ist, denn Holocaust bedeutet direkt übersetzt nichts anderes als Brandopfer, der Begriff Shoa ist angebrachter, den er bezeichnet dezidiert die systematische und rassistisch motivierte Ermordung von Millionen von Juden, im übrigen wird er auch von der jüdischen Kultusgemeinde gebraucht, weswegen ich dies auch tun werde.
Meinungsfreiheit ist nur dann umfassend möglich, wenn verhindert wird, das manche mit Berufung auf eben diese Meinungsfreiheit, Ideologien vertreten, deren Ziel es ist, eben diese abzuschaffen, was in diesem Kontext unweigerlich zum Nationalsozialismus führt.
Und drittens müssen Richter frei, unabhängig, nur ihrer Aktenkenntnis und Rechtsmeinung verpflichtet, urteilen können. Sollen sie auch, nur wage ich zu bezweifeln, dass dies auch Richter Maurer getan hat, als er einen Lügner und Antisemiten gegen Bewährung auf freien Fuß gesetzt hat.
Weiters faselt er, dass sich der OGH bei der Bestätigung und somit rechtskräftigwerdung des Urteils, politisch erwünscht verhalten habe.
Doch von einem politischen Urteil kann aufgrund oben genannter Gründe gar keine Rede sein.
Nur zur Veranschaulichung der Irving´schen Geschichtsauffassung ein Zitat desselbigen, seiner Hompage entnommen:
"Cigarettes are worse than the Holocaust" (Shoa)
Dann hätte ich noch einen Kinderreim anzubieten, den er seiner Tochter ins Stammbuch geschriebeb hat:
I am a baby Aryan (arisch)
not jewish or secterian
I have no plans to marry an
ape or Rastafarian
Diese Liste ließe sich beliebig fortführen, was ich aber aus Gründen meiner eigenen Seelenhygiene unterlassen werde, denn Dinge solcher Art machen mich betroffen, traurig und wütend.
Wehret den Anfängen, damit verabschiede ich mich für heute.
Grüße Haune

Darauf aufmerksam machen ist wichtig, Danke Haune
Eines möchte ich jedoch noch anmerken. Shoa bezieht sich auf die systematische Vernichtung der Juden, Irving verleugnet allerdings den Holocaust. also nicht nur die Ermordung von uden, sondern auch tausender Bibelforscher, Zigeuner, Homosexuelle u.v.m..
lg Georg